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Parteiengutachten (Privatgutachten)
  • Aufgabe von Parteiengutachten ist es, Funktion oder Nichtfunktion einer EDV-Anlage oder EDV-Anwendung zu bestätigen und Ansprüche zwischen Lieferanten und Kunden zu klären.
  • Diese Gutachten können von beiden Vertragsparteien in Auftrag gegeben werden, die Ergebnisse können auch vor Gericht einfließen.
  • Parteiengutachten werden auch auftrags vermittelnder Institutionen, wie zum Beispiel der IHKs oder Handwerkskammern erstellt.
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