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Fertigstellungsbescheinigung
  • Hierbei handelt es sich um eine ganz spezielle Form des Gutachtens, die die Fertigstellung eines Werkes bestätigt. Diese Neuerung im Werkvertragsrecht des BGB (§ 641a) schützt den Lieferanten, wenn der Abnahmeverpflichtete seinen Obliegenheiten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Die Fälligkeit einer Vergütung kann damit erzwungen werden. Beide Vertragspartner haben bei den notwendigen Feststellungen des Sachverständigen mitzuwirken.
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