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Unternehmen, Institutionen und Behörden mit mehr als neun Beschäftigten, die mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen (Aufträge, Lieferscheine, Stammdaten, Personaldaten, etc.), sind gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen. Die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten kann mit Geldstrafen in Höhe von 50 Tsd. bis zu 300 Tsd. Euro belegt werden.

Die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten sind umfangreich und erfordern ein hohes Maß an rechtlichem, technischem und organisatorischem Know-how. Besonders wichtig: Inhaber, Vorstände und Geschäftsführer eines Unternehmens sind nicht berechtigt, die Funktion des Datenschutzbeauftragten zu bekleiden.

Floß IT unterstützt Sie bei allen Fragen des Datenschutzes gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Wir sagen Ihnen, wann und in welcher Form ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist und welche Voraussetzungen und Aufgaben dieser erfüllen muss.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über unsere Leistungen und Zertifizierung prüfen Sie Ihre Nutzen und mögliche Modelle der Zusammenarbeit oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.